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Der folgende Text ist aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt entnommen:
115/99 Bonn/Berlin, 19.07.99 Trittin: Sicheres Fundament für
nachhaltigen Bodenschutz
Als ein sicheres Fundament für einen nachhaltigen Bodenschutz hat
Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Berlin die jetzt in
Kraft getretene Bodenschutz- und Altlastenverordnung bezeichnet. "Damit
wird die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen verbessert
sowie Rechts- und Investitionssicherheit im Altlastenbereich durch
bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gefahrenabwehr hergestellt"
erklärte er. Die Verordnung werde entscheidend dazu beitragen,
Altlasten der Zukunft zu vermeiden. Der Verordnungsentwurf war Ende April
dieses Jahres vom Bundesrat mit Änderungen beschlossen worden, die
vom Bundeskabinett am 16. Juni gebilligt wurden. Die Verordnung
konkretisiert die am 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen
Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes an einen wirksamen
Bodenschutz und regelt Verfahrensfragen bei der Sanierung von Altlasten.
Mit diesem untergesetzlichen Regelwerk wird die Grundlage für einen
effektiven Vollzug des Gesetzes durch die Behörden der Länder
geschaffen und für Rechtssicherheit bei Eigentümern und
Investoren gesorgt. So können Investitionshemmnisse abgebaut und die
Inanspruchnahme neuer Böden vermindert werden. Bislang hat häufig
bereits der Verdacht auf Altlasten die städtebauliche und
wirtschaftliche Entwicklung betroffener Flächen blockiert. Die
Bodenschutz- und Altlastenverordnung schafft hier deutliche
Verbesserungen: Aufgrund der bundesweit verbindlichen Standards können
gering belastete Grundstücke rasch aus dem Altlastverdacht entlassen
und somit brachgefallene Industrie- und Gewerbeflächen neu genutzt
werden. Altlasten und andere gefährliche Bodenkontaminationen können
gezielt saniert werden, so dass die Flächen anschließend wieder
zur Verfügung stehen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die
nunmehr in Kraft getretene Verordnung bedeutet einen großen Schritt
in Richtung nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden. Sie wird einen
wichtigen Beitrag leisten, den Trend zu einer immer stärkeren Flächeninanspruchnahme
in der Bundesrepublik zu stoppen. Verkehr und Siedlungen verbrauchen heute
bereits mehr als 100 Fußballfelder pro Tag. Dem muss Einhalt geboten
werden. Zugleich werden vom deutschen Bodenschutzrecht Impulse für
die Erarbeitung einer europäischen Schutzstrategie für dieses
Umweltmedium ausgehen."
Überlege, warum der Bodenschutz Sache der Gesetzgebung ist. Was fällt dir auf? Versuche mehr über die aktuelle Gesetzeslage herauszufinden.
Bodenschutzgesetz,
Weiterhelfen kann dir vielleicht auch die Suchmaschine beim
Bundesministerium für Umwelt. Frag doch mal nach, ob die nicht sogar
Broschüren oder Materialien zuschicken können:
http://www.bmu.de/suche/
Erstelle ein Poster, auf dem du begründest, warum der Bodenschutz Sache der Gesetzgebung ist. Vielleicht könnt ihr noch andere Poster zur Umweltgesetzgebung herstellen.
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